Einreisebestimmungen und Impfungen

Bei der Planung einer Fernreise sollte man ausreichend Zeit für die ggf. notwendige Besorgung der Einreisedokumente oder auch für empfohlene Impfungen mit einplanen. Einige wesentliche Basisinformationen finden Sie hier aufgelistet. Aktuelle Informationen über Impfempfehlungen finden Sie unter:

www.crm.de (Zentrum für Reisemedizin)

www.reisevorsorge.de (Institut für medizinische Informationen Berlin)

www.rki.de (Robert Koch Istitut)

www.bzga.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Eine sehr zu empfehlende Allgemeinübersicht findet sich unter: www.fit-for-travel.de.

Australien

EU-Bürger dürfen als Touristen mit einer Touristenkarte/ Touristenvisum bis zu 12 Wochen in Australien bleiben. Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens über den geplanten Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt. Bei Kursen mit mehr als 12 Wochen benötigen Sie ein Studentenvisum und müssen gleichzeitig die Pflichtkrankenversicherung für ausländische Studenten (Overseas Student Health Cover OSHC) abschließen.

Genaue Informationen: www.australian-embassy.de.

Kanada

EU-Bürger dürfen als Touristen ohne Visum bis zu 6 Monate in Kanada bleiben, wobei die Einwanderungsbehörde bei der Einreise die maximale Aufenthaltsdauer festlegt. Voraussetzung sind ein bei Einreise über den geplanten Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket, eine gültige Auslandskrankenversicherung und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Genaue Informationen: www.dfait-maeci.gc.ca

Neuseeland

EU-Bürger dürfen als Touristen ohne Visum bis zu 3 Monate in Neuseeland bleiben. Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Genaue Informationen: www.newzealand.com

Südafrika

EU-Bürger dürfen als Touristen ohne Visum bis zu 3 Monate in Südafrika bleiben. Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass (mindestens eine freie Seite für Ein- und Ausreisestempel), ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Genaue Informationen: www.suedafrika.org

U.S.A.

EU-Bürger dürfen als Touristen ohne Visum bis zu 90 Tage in den USA bleiben. Das Formular bekommen Sie im Flugzeug (“Non-immigrant Visa Waiver Arrival Form”). Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültiger maschinenlesbarer Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket (Achtung: dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder Karibik enden), eine gültige Auslandskrankenversicherung und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt. Dies gilt allerdings nur für Sprachkurse, die maximal 18 Zeitstunden Unterricht/Woche beinhalten. Bei intensiveren Kursen benötigen Sie auf jeden Fall ein Visum. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen dauern! Ab 2009 muss bis spätestens 72 Stunden vor Einreise zusätzlich eine Einreiseerlaubnis per elektronisches Formular über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) beantragt werden. Diese ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig (14 USD, Bezahlung muss online mit Kreditkarte erfolgen).

Genaue Informationen: www.usembassy.de

Argentinien

EU-Bürger dürfen als Touristen ohne Visum bis zu 3 Monate in Argentinien bleiben. Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Genaue Informationen: www.transamerika.org/pages/argentinien/visum.php

Costa Rica

EU-Bürger dürfen als Touristen ohne Visum bis zu 90 Tagen in Costa Rica bleiben. Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt. Nach einer mindestens dreitägigen Ausreise (mind. 72 Stunden) kann man erneut für 90 Tage einreisen.

Genaue Informationen: www.botschaft-costarica.de

Kuba

EU-Bürger dürfen als Touristen mit einer Touristenkarte (bekommen Sie bei jedem kubanischen Konsulat) bis zu 30 Tage in Kuba bleiben. Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Genaue Informationen: www.cubainfo.de

Mexiko

EU-Bürger dürfen als Touristen mit einer Touristenkarte (bekommen Sie von Ihrer Fluggesellschaft) bis zu 90 Tagen in Mexiko bleiben. Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Genaue Informationen: www.transamerika.org/pages/mexiko.php

China

Für EU-Bürger besteht Visumspflicht. Das Visum können Sie beim chinesischen Konsulat beantragen. Dazu benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass. Die Bearbeitungszeit dauert normalerweise ein bis zwei Wochen.

Genaue Informationen: www.china-botschaft.de

Japan

Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie für die Einreise nach Japan bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen als Tourist kein Visum. Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage können Sie bei einem der regionalen Einwanderungsbüros beantragen. Nach diesen sechs Monaten müssen Sie allerdings ausreisen. Zur Einreise genügt die Vorlage des für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepasses.

Wenn Sie aus einem anderen Grund nach Japan einreisen oder sich länger als 180 Tage dort aufhalten wollen oder eine andere Nationalität haben oder Inhaber eines Travel Dokuments sind, benötigen Sie in den meisten Fällen ein Visum. Ein Visum kann nur im Ausland ausgestellt werden, nicht in Japan.

Genaue Informationen: www.de.emb-japan.go.jp/konsular/index.html

Russland

Für die Einreise nach Russland benötigen die meisten EU-Bürger ein Touristenvisum für einen maximalen Aufenthalt von 4 Wochen, bei Aufenthalten von über 4 Wochen muss ein Studentenvisum beantragt werden. Voraussetzung sind ein bei Einreise noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt. Außerdem muss der Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung erbracht werden.

Genaue Informationen: www.sussisches-konsulat.de

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